gewerbeübergreifendes Inbetriebnahme-Management für Gebäude in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6039
Die steigende Komplexität der Projekte, die oft geforderte räumliche Integrität der eingebauten Systeme und Komponenten in Verbindung mit dem Wunsch der Auftraggeber und Nutzer nach Betriebseffizienz und individueller Regelbarkeit bedingen zudem, dass die ingenieurtechnische Bearbeitung der Einzelgewerke viel umfassender und die Koordination der Einzelgewerke mit den anderen am Bau beteiligten Partnern und Gewerken viel frühzeitiger einsetzen müssen als bisher meist praktiziert. Für die Inbetriebnahme ist eine Koordination der erforderlichen Aufgaben unumgänglich. Es muss hierfür ein ausreichender Zeitraum im gesamten Planungs- und Ausführungsprozess berücksichtigt werden. Ein Bezug der Gebäude ohne Abnahme erzeugt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und birgt für die spätere Nutzung unvorhersehbare wirtschaftliche und juristische Folgen.
Sämtliche technische Anlagen eines Gebäudes werden unter Koordination aller Schnittstellen, Einzelinbetriebnahmen und Erstprüfungen in baurechtlicher Sicht, sowie in Hinblick auf die Wirk-Prinzip-Prüfungen in einen großen Inbetriebnahmeprozess zusammengeführt.
Es werden die baurechtlichen Abnahmen, die vertraglichen Abnahmen sowie die Einweisung und Übergabe an den Nutzer / Betreiber der Gebäude und Anlagen systematisch und terminlich integriert.
Die sicherheitstechnischen Anlagen, wie z.B. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Feuerlöschanlagen und anlagetechnischer Brandschutz oder auch Raumlufttechnische Anlagen, Aufzugs- und Förderanlagen und weitere werden in diesem Prozess - z.B. auf Basis einer Brandfallsteuermatrix - besonders betrachtet.